Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, für sämtliche Rechtsbeziehungen der GEWA und ihren Kunden für a) den Verkauf von Leuchten und Komponenten, b) die Lieferung von Verkaufsgegenständen, c) die Erbringung von Service-, Kunden-, und Wartungsdienstleistungen.
1.2 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der in Ziffer 1.1 beschriebenen Rechtsbeziehungen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Davon abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit wenn ihnen die GEWA schriftlich zustimmt.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und ähnliche Dokumente des Kunden, wie etwa Einkaufsbestimmungen sind explizit wegbedungen, sofern Ihnen die GEWA nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Offerten, Preislisten, Datenblätter und Prospekte der GEWA sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden.
2.2 Nach Vertragsabschluss können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen.
- Lieferfristen und Termine
3.1 Die GEWA ist stets bemüht vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Die GEWA kann allerdings für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Garantie übernehmen. Insbesondere bei Verzögerungen durch den Kunden oder durch Dritte. Beispielsweise bei verspäteter Bestellung.
3.2 Wir liefern solange der Vorrat reicht. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz und Liechtensteins.
- Zahlungsbedingungen
4.1 Die Bezahlung der Waren erfolgt mittels elektronischer Zahlung oder auf Rechnung. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Checks ist leider nicht möglich. Wir schliessen eine Haftung bei Verlust aus.
Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)
MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.
Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB die AGB von POWERPAY (powerpay.ch/de/agb).
Bitte beachten Sie, dass bei Teilzahlung ab der zweiten Rechnung eine Administrationsgebühr und bei Teil- und Spätzahlung weitere Gebühren gemäss AGB von Powerpay anfallen.
4.2 Die GEWA ist ohne Begründung berechtigt Voraus- Kasse zu verlangen.
4.3 Wurden Akontozahlungen vereinbart, ist die GEWA erst nach vollständigem Zahlungseingänge zur Leistungserbringung verpflichtet.
4.4 Das Fälligkeitsdatum ist gleichzeitig das Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, sind ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins und Mahngebühren geschuldet. Die GEWA ist bei Zahlungsverzug berechtigt das Inkasso auf Kosten des Kunden durch Dritte besorgen zu lassen.
4.5 Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich anzubringen, andernfalls gelten die Rechnungen als anerkannt.
4.6 Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der GEWA.
- Haftung und Haftungsausschluss
5.1 Die Haftung der GEWA wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
5.2 Die GEWA haftet nicht bei höherer Gewalt. Die GEWA haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Verkaufsgegenstände zurückzuführen sind. Die GEWA haftet nicht für Schäden, die auf ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
- Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der GEWA. Sie erklären sich einverstanden, dass die GEWA den Eigentumsvorbehalt in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung in das dafür zuständige Register eintragen lässt. Falls die GEWA Ihnen gegenüber dem Eigentumsvorbehalt geltend machen muss, behalten wir uns vor, Ihnen die Kosten für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in Rechnung zu stellen.
B. VERKÄUFE UND LIEFERUNGEN
7. Preise
7.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Preisänderungen sind jederzeit möglich.
- Lieferungen / Versandkosten
8.1 Bei der GEWA zahlen Sie in der Regel abhängig vom Bestellwert einen Versandkostenanteil. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen eine Versendung in mehreren Etappen erfolgen, berechnen wir den Versandkostenanteil natürlich nur einmal.
8.2 Die GEWA bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.
8.3 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
- Umtausch- und Rückgaberecht
9.1 Sie können die bei kontura-design.ch erworbenen Artikel, welche an Lager sind, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt uneingeschränkt zurücksenden. Massanfertigungen, z.B. Leuchten für die Unterputzmontage, werden speziell für Sie hergestellt und können nicht zurückgegeben werden. Wenn Sie von Ihrem Umtausch- oder Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware Gebrauch machen, wird der Kaufvertrag hinfällig. Senden Sie die Ware bitte an folgende Adresse:
GEWA
Retoure Kontura
z.Hd. Leuchtenbau
Grubenstrasse 22
3322 Urtenen – Schönbühl
Im Falle der Rückgabe erfolgt die Auflösung des Vertrages und Gutschrift bereits geleisteter Zahlungen nach Rücksendung der gelieferten Ware. Sollten die Waren bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. Bitte beachten Sie bei einer Rücksendung folgendes:
Schicken Sie den Artikel bitte immer vollständig mit der Originalverpackung an uns zurück – so ist eine schnelle Abwicklung gewährleistet
Damit wir unseren Service verbessern können, legen Sie dem Paket bitte eine Mitteilung bei, auf der Sie uns den Rücksendegrund mitteilen
9.2 Der Kunde hat die Lieferung nach Ankunft umgehend sorgfältig zu prüfen. Er hat der GEWA innert 5 Tagen Minder- oder Falschlieferungen schriftlich zu melden. Versäumt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt, der Vertrag als erfüllt.
9.3 Abgeändertes Material oder solches, das bereits montiert war, wird nicht zurückgenommen.
- Garantie
10.1 Die Garantie für Leuchten und elektronische Komponenten beträgt zwei Jahre ab erfolgter Lieferung. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen muss der entsprechende Verkaufsbeleg zwingend vorgelegt werden.
10.2 Tritt ein Garantiefall ein, so liegt es im Ermessen der GEWA das mangelhafte Produkt zu reparieren, durch ein gleich- wertiges Produkt auszutauschen oder eine Preisminderung zu gewähren.
10.3 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für Transport, Demontage und Wiedermontage von Leuchten oder Komponenten übernommen. Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
10.4 Für Leuchten an denen durch den Kunden oder Dritte Änderungen oder Reparaturen durchgeführt wurden, besteht Kein Garantieanspruch.
10.5 Jeder Garantieanspruch setzt voraus, dass das Material verpackt und franko an die GEWA zugestellt wird.
C. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11. Änderung der AGB
11.1 Die GEWA behält sich die Änderung dieser AGB jederzeit vor.
- Teilgültigkeit
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der GEWA unterstehen schweizerischem Recht.
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der GEWA. Es steht der GEWA jedoch frei, das zuständige Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Diese AGB treten am 1. November 2024 in Kraft.